Elektroauto Förderung 2026
Die Elektroauto-Förderung 2026 ist in Deutschland gestartet und gilt rückwirkend für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Ziel des staatlichen Förderprogramms ist es, private Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf ein Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid finanziell zu unterstützen.
Je nach Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder können beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs bis zu 6.000 Euro staatliche Förderung möglich sein.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zur E-Auto-Förderung 2026 – von den Voraussetzungen über die Förderhöhe bis hin zu den förderfähigen Fahrzeugen.
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Wichtiger Hinweis zur staatlichen E-Auto-Förderung
Die staatliche E-Auto-Förderung wird separat beantragt und ist abhängig von der persönlichen Förderberechtigung. Die Förderhöhe richtet sich nach Einkommen und Familiensituation. Die E-Auto-Förderung ist nicht Bestandteil des Kauf- oder Leasingvertrags und kann nicht als Sonderzahlung verwendet werden. Die Beantragung erfolgt durch den Kunden nach der Zulassung des Fahrzeugs.
E-Auto Förderung 2026 im Überblick
Wer ist förderberechtigt?
- Privatpersonen
- Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro
Basisförderung
- 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge (Kauf oder Leasing)
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride (Kauf oder Leasing)
Einkommensabhängige Zusatzförderung
- + 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen bis 60.000 Euro
- + 1.000 Euro bei einem Haushaltseinkommen bis 45.000 Euro
Kinderbonus
- 500 Euro pro Kind
- maximal 1.000 Euro
Maximale Förderung: bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug!
Welche Fahrzeuge sind 2026 förderfähig?
Reine Elektroautos
Plug-in-Hybride
Fahrzeuge mit Range Extender
Es besteht keine Begrenzung des Listenpreises.
Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Haushalt ohne Kind | Haushalt mit 1 Kind | Haushalt mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € - 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € - 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € - 85.000 € | nicht förderberechtigt | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € - 90.000 € | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt | 4.000 € |
| über 90.000 € | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt |
Förderung für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender (PHEV|REEV)
| Zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Haushalt ohne Kind | Haushalt mit 1 Kind | Haushalt mit 2 oder mehr Kindern |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € - 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € - 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € - 85.000 € | nicht förderberechtigt | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € - 90.000 € | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt | 2.500 € |
| über 90.000 € | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt | nicht förderberechtigt |
E-Auto Förderung 2026 - Beantragung
Die Förderung gilt für Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026.
Die Antragstellung erfolgt digital über ein zentrales Online-Portal. Nach aktuellen Informationen des Bundesumweltministeriums wird dieses Portal voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet.
Wichtig: Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs eingereicht werden. Die Frist zur Antragstellung endet spätestens zwölf Monate nach dem Zulassungsdatum.
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