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Förderungen und Vorteile bei Elektrofahrzeugen

Elektroautos sind nicht nur wegen ihres emissionsfreien Betriebs sehr beliebt. Die E-Fahrzeuge bieten auch zahlreiche finanzielle Vorzüge, wie zum Beispiel die geringen Unterhaltskosten sowie unterschiedlichste Förderungen.

Gegenüber einem üblichen Verbrennungsmotor bietet ein Elektromotor viele Vorteile. Ein Fahrzeug mit Elektromotor bildet keine Abgase und fährt somit emissionsfrei, ist komplett geräuschneutral unterwegs und zudem auch noch sehr kostengünstig im Unterhalt.

Hybrid bedeutet, dass die Energie von zwei Kraftquellen vereint wird. Das Fahrzeug, auch unter Plug-In-Hybrid bekannt, vereint die Stärken und die Reichweiten von Elektro- und klassischem Verbrennungsmotor. Wenn der Elektro-Motor in Betrieb ist, fahren Sie fast emissionsfrei und leise, für hohe Reichweiten oder bei leerer Batterie schaltet sich automatisch der Verbrennungsmotor zu.

Innovationsprämie bis Ende 2022

Im Zuge der Innovationsprämie verdoppelt der Bund den staatlichen Anteil am Umweltbonus von Elektrofahrzeugen bis Ende 2022. Die neue Förderung dient zum einen der Entlastung von Elektrofahrern, zum anderen soll sie den Absatz weiter erhöhen. Seit dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie auch mit anderen Förderungen kombiniert werden. In der Richtlinie wurde zeitgleich eine Klausel zur Staffelung des Umweltbonus bei Leasingfahrzeugen aufgenommen. Die Förderungssumme hängt von nun an von der Leasingdauer ab. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Verkaufsberatern. 

Die Vorteile von reinen E-Autos (BEV)

Die Vorteile von Plug-In-Hybriden (PHEV)

Der Umweltbonus

Beispiele Dienstwagenbesteuerung

  Verbrenner (ICE) Plug-in-Hybrid (PHEV) Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) > 60.000 Euro Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) bis 60.000 Euro
Listenpreis Brutto 60.001 Euro 60.001 Euro 60.001 Euro 60.000 Euro
Steuersatz privater Gebrauch 1 % 0,5 % 0,5 % 0,25 %
Geldwerter Vorteil privater Gebrauch 600 Euro 300 Euro 300 Euro 150 Euro
Arbeitsweg 25 km 25 km 25 km 25 km
Steuersatz Arbeitsweg 0,03 % 0,015 % 0,015 % 0,0075 %
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg 450 Euro 225 Euro 225 Euro 112,50 Euro
Geldwerter Vorteil gesamt 1050 Euro 525 Euro 525 Euro 262,50 Euro
Einkommensteuersatz 35 % 35 % 35 % 35 %
Besteuerung des geldwerten Vorteils 368 Euro 184 Euro 184 Euro 92 Euro

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