Andreas Wurzinger
Verkaufsleiter Neu- & Gebrauchtwagen
Gegenüber einem üblichen Verbrennungsmotor bietet ein Elektromotor viele Vorteile. Ein Fahrzeug mit Elektromotor bildet keine Abgase und fährt somit emissionsfrei, ist komplett geräuschneutral unterwegs und zudem auch noch sehr kostengünstig im Unterhalt.
Hybrid bedeutet, dass die Energie von zwei Kraftquellen vereint wird. Das Fahrzeug, auch unter Plug-In-Hybrid bekannt, vereint die Stärken und die Reichweiten von Elektro- und klassischem Verbrennungsmotor. Wenn der Elektro-Motor in Betrieb ist, fahren Sie fast emissionsfrei und leise, für hohe Reichweiten oder bei leerer Batterie schaltet sich automatisch der Verbrennungsmotor zu.
Im Zuge der Innovationsprämie verdoppelt der Bund den staatlichen Anteil am Umweltbonus von Elektrofahrzeugen bis Ende 2022. Die neue Förderung dient zum einen der Entlastung von Elektrofahrern, zum anderen soll sie den Absatz weiter erhöhen. Seit dem 16. November 2020 kann der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie auch mit anderen Förderungen kombiniert werden. In der Richtlinie wurde zeitgleich eine Klausel zur Staffelung des Umweltbonus bei Leasingfahrzeugen aufgenommen. Die Förderungssumme hängt von nun an von der Leasingdauer ab. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Verkaufsberatern.
Seit dem 23. November 2021 erhalten Sie von der KfW einen Zuschuss von 900 € für nicht öffentlich zugängliche Ladestationen in Unternehmen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird.
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Der Bund fördert den Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation für Elektroautos an Wohngebäuden mit 900 Euro. Der Strom muss dabei zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommen. Die Förderung kann seit 24. November 2020 bei der KfW beantragt werden.
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bei Fahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro
bei Fahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro
10 Jahre KFZ-Steuer-Befreiung bei Erstzulassung ab 18.05.2011
50 % Ermäßigung auf die Kraftfahrzeugsteuer nach Ablauf der 10 steuerfreien Jahren
Versteuerung mit 0,25 % des inländischen Listenpreises pro Monat bei Fahrzeugen unter 40.000 Euro
Versteuerung mit 0,50 % des inländischen Listenpreises pro Monat bei Fahrzeugen über 40.000 Euro
bei Fahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis bis 40.000 Euro
bei Fahrzeugen mit einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro
Versteuerung mit 0,50 % des inländischen Listenpreises pro Monat
Um den Absatz von Elektrofahrzeugen zu fördern, setzt die Bundesregierung auf die Hilfe eines Umweltbonus. Die Kaufprämie wird zur Hälfte von der Regierung und zur anderen Hälfte von den Automobilherstellern finanziert. Der Beitrag steht allen Besitzern von Elektrofahrzeugen, aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen und Wasserstoff-/Brennstoffzellenfahrzeugen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind dabei Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und Körperschaften und Vereine. Hier können Sie den Antrag stellen: fms.bafa.de/BafaFrame/fem
Voraussetzung: Der Erwerb und die Zulassung des Elektroautos muss ab dem 18. Mai 2016 erfolgt sein. Die Zulassung auf den Antragsteller muss mindestens 6 Monate betragen. Das Fahrzeug muss auf der Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) stehen. Die Förderung bezieht sich auf den Kauf, Finanzierung oder Leasing der Fahrzeuge mit einem Basislistenpreis von maximal 60.000 Euro.
Statt einem Prozent ist seit dem 1. Januar 2019 der geldwerte Vorteil auf 0,5 Prozent reduziert – das gilt für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Seit dem 1. Juli 2020 beträgt dieser für reine Elektrofahrzeuge mit einem durchkonfigurierten Brutto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro nur noch 0,25 Prozent.
Auch die bei Verbrennern mit 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer besteuerten Fahrten zwischen der Wohnung und Arbeitsstätte halbieren bzw. vierteln sich bei Elektrofahrzeugen.
Verbrenner (ICE) | Plug-in-Hybrid (PHEV) | Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) > 60.000 Euro | Batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) bis 60.000 Euro | |
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Listenpreis Brutto | 60.001 Euro | 60.001 Euro | 60.001 Euro | 60.000 Euro |
Steuersatz privater Gebrauch | 1 % | 0,5 % | 0,5 % | 0,25 % |
Geldwerter Vorteil privater Gebrauch | 600 Euro | 300 Euro | 300 Euro | 150 Euro |
Arbeitsweg | 25 km | 25 km | 25 km | 25 km |
Steuersatz Arbeitsweg | 0,03 % | 0,015 % | 0,015 % | 0,0075 % |
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg | 450 Euro | 225 Euro | 225 Euro | 112,50 Euro |
Geldwerter Vorteil gesamt | 1050 Euro | 525 Euro | 525 Euro | 262,50 Euro |
Einkommensteuersatz | 35 % | 35 % | 35 % | 35 % |
Besteuerung des geldwerten Vorteils | 368 Euro | 184 Euro | 184 Euro | 92 Euro |